Bryorheum® N darf nicht angewendet werden:
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wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Giftsumachgewächse, einen der Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile von Bryorheum® N sind,
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bei Alkoholkranken.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Bryorheum® N ist erforderlich:
Bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollten Sie einen Arzt aufsuchen, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.
Wegen des Alkoholgehaltes soll Bryorheum® N bei Leberkranken nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Bei Anwendung von Bryorheum® N mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Eine Beeinflussung der Wirkung von Bryorheum® N durch andere Arzneimittel ist bisher nicht bekannt.
Bei Anwendung von Bryorheum® N zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Bryorheum® N
Enthält 57 Vol.-% Alkohol.