Regenaplex Nr. 41 a - Bellis perennis comp.-Tropfen

Abbildung Regenaplex Nr. 41 a -  Bellis perennis comp.-Tropfen
Zulassungsland Österreich
Hersteller Regenaplex GmbH
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 27.02.2014
Abgabestatus Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

Zulassungsinhaber

Regenaplex GmbH

Gebrauchsinformation

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Regenaplex Nr. 41 a – Bellis perennis comp. - Tropfen dürfen nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Bellis perennis (Gänseblümchen), Echinacea (Sonnenhut) oder gegen andere Korbblütler. Aus grundsätzlichen Erwägungen darf das Arzneimittel nicht eingenommen werden bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie Tuberkulose, Leukämie bzw. Leukämie-ähnlichen Erkrankungen, entzündlichen Erkrankungen des Bindegewebes (Kollagenosen), Autoimmunerkrankungen, multipler Sklerose, AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion oder anderen chronischen Viruserkrankungen.

Wenden Sie Regenaplex Nr. 41 a – Bellis perennis comp.-Tropfen bei Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt an, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.

Dieses Arzneimittel enthält Spuren von Laktose (Diese Menge stellt kein Risiko für Patienten mit Laktoseintoleranz dar. Patienten mit der seltenen erblichen Galaktose-Intoleranz, Lapp-Laktase-Mangel oder Glucose-Galaktose- Malabsorption sollten dieses Arzneimittel nicht anwenden.

Anwendung zusammen mit anderen Arzneimitteln

Wechselwirkungen sind keine bekannt.

Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden, kürzlich andere Arzneimittel angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel anzuwenden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung vorliegen, sollte das Arzneimittel dann nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Der Alkoholgehalt von 48 Vol.-% ist zu berücksichtigen.

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Regenaplex Nr. 41 a - Bellis perennis comp.-Tropfen haben keinen oder einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen. Der Alkoholgehalt von 48 Vol.-% ist zu berücksichtigen.

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Wie wird es angewendet?

Soweit nicht anders verordnet, beträgt die empfohlene Dosis bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 mal täglich, je 5 Tropfen. Bei chronischen Verlaufsformen nehmen Sie 1 – 3 mal täglich je 5 Tropfen ein.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren. Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder nach 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

Auch homöopathische Arzneimittel sollten nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

In Einzelfällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Echinacea (Sonnenhut) wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet. In diesen Fällen sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt aufsuchen.

Hinweis: Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).

In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.

Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das nationale Meldesystem anzeigen:

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Traisengasse 5

1200 WIEN ÖSTERREICH

Fax:+43 (0) 50 555 36207 Website: http://www.basg.gv.at/

Stand der Information: Februar 2014

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Zulassungsland Österreich
Hersteller Regenaplex GmbH
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 27.02.2014
Abgabestatus Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden