"Kremser" Zahnfleischpinselung

Abbildung "Kremser" Zahnfleischpinselung
Zulassungsland Österreich
Hersteller Wienertor-Apotheke Mag. pharm. Andrea Schachhuber KG
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 08.06.1993
ATC Code A01AB
Abgabestatus Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische Gruppe Stomatologika

Zulassungsinhaber

Wienertor-Apotheke Mag. pharm. Andrea Schachhuber KG

Gebrauchsinformation

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

„Kremser“ Zahnfleischpinselung darf nicht angewendet werden,

  • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile sind.
  • von Alkoholkranken aufgrund des Alkoholgehaltes.

Besondere Vorsicht bei der Anwendung von „Kremser“ Zahnfleischpinselung ist erforderlich,

„Kremser“ Zahnfleischpinselung ist nur zur lokalen Anwendung in der Mundhöhle bestimmt. Ein Verschlucken ist möglichst zu vermeiden. Daher sollte die Anwendung auch immer nach Nahrungsaufnahme erfolgen und überschüssige Lösung ausgespuckt werden, ohne den Mund jedoch nachher mit Wasser auszuspülen, da sonst die Wirksamkeit herabgesetzt wird.

Bei blutenden Wunden oder Eiterungen im Bereich der Mundhöhle ist unbedingt fachärztliche Beratung erforderlich!

Schwangerschaft und Stillzeit

Aus Sicherheitsgründen sollte in Schwangerschaft und Stillzeit keine Anwendung von „Kremser“ Zahnfleischpinselung erfolgen.

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Wie wird es angewendet?

WIE IST „Kremser“ Zahnfleischpinselung ANZUWENDEN?

„Kremser“ Zahnfleischpinselung ist nur zur lokalen Anwendung in der Mundhöhle bestimmt und kann je nach Beschwerden verdünnt zum Gurgeln oder Spülen oder unverdünnt zum Betupfen der zu behandelnden Stellen angewendet werden.

Eine großflächige Anwendung der unverdünnten „Kremser“ Zahnfleischpinselung ist jedoch zu vermeiden.

Erwachsene ab 18 Jahren:

Ein paar Tropfen der Flüssigkeit mit dem Pinsel 3 mal täglich auf die entzündeten Stellen auftragen, oder 3 mal täglich 10-15 Tropfen auf ein Glas Wasser zum Mundspülen oder Gurgeln verwenden.

„Kremser“ Zahnfleischpinselung ist nicht zur Anwendung an Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bestimmt.

Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern, oder innerhalb von 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen. „Kremser“ Zahnfleischpinselung ist nicht zur Langzeitanwendung geeignet.

Wenn Sie eine größere Menge von „Kremser“ Zahnfleischpinselung angewendet haben, als Sie sollten

Werden versehentlich größere Mengen, auch bei verdünnter Lösung verschluckt, können Übelkeit oder Magenbeschwerden, sowie durch eine erhöhte Resorption der Wirkstoffe (Aufnahme der Wirkstoffe in den Kreislauf) vermehrt systemische Nebenwirkungen auftreten. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Arzt.

Bei zu hoher Dosierung unverdünnter Lösung in der Mundhöhle können vermehrt lokale Schleimhautreizungen auftreten.

Wenn Sie die Anwendung von „Kremser“ Zahnfleischpinselung vergessen haben

Wenden Sie nicht die doppelte Dosis an, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie alle Arzneimittel kann „Kremser“ Zahnfleischpinselung Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Vereinzelt kann es zu allergischen Schleimhautreaktionen kommen. Vor allem bei Anwendung der unverdünnten Lösung kann es vorübergehend zu einem Taubheitsgefühl an den behandelten Stellen kommen.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Traisengasse 5

1200 Wien ÖSTERREICH

Fax: + 43 (0) 50 555 36207 Website: http://www.basg.gv.at/

anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

5. WIE IST „Kremser“ Zahnfleischpinselung AUFZUBEWAHREN?

  • Die Flasche fest verschlossen halten.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

6. WEITERE INFORMATIONEN

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Weitere Informationen

Was „Kremser“ Zahnfleischpinselung enthält

  • Die Wirkstoffe sind:
    100 g enthalten: Polidocanol 0.67 g, Salbeitinktur 24.33 g, Gallapfeltinktur 25 g, Myrrhetinktur 25 g, Ratanhiatinktur 25 g.
  • Die sonstigen Bestandteile sind: Ethanol (Alkohol) als Bestandteil der Wirkstoffe

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Registrierungsinhaber und Hersteller:

Wienertor-Apotheke Mag. pharm. Andrea Schachhuber KG, Untere Landstraße 56, 3500 Krems.

Reg.Nr.: APO-5-00920

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Zuletzt aktualisiert: 26.07.2023

Quelle: "Kremser" Zahnfleischpinselung - Beipackzettel

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Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 08.06.1993
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden