Einnahme von Carbo medicinalis „Sanova“ zusammen mit anderen Arzneimitteln
Die Wirkung anderer Arzneimittel kann aufgrund des hohen Bindungsvermögens von Carbo medicinalis „Sanova“ vermindert werden.
Carbo medicinalis „Sanova“ sollte nicht gemeinsam mit Arzneimitteln zur Auslösung des Erbrechens verabreicht werden, auch empfiehlt es sich nicht, die Tabletten gemeinsam mit Arzneimitteln gegen Durchfall, die Tannin enthalten, einzunehmen.
Im Falle des oralen Antidiabetikums Chlorpropamid (Arzneimittel gegen Zuckerkrankheit) und herzwirksamer Glykoside (Arzneimittel gegen Herzversagen) wird die Aufnahme aus dem Darm durch medizinische Kohle um bis zu 90% gehemmt, es empfiehlt sich daher diese Arzneimittel 2 Stunden vor Carbo medicinalis „Sanova“, bzw. mehrere Stunden zeitlich versetzt mit Carbo medicinalis „Sanova“ einzunehmen. Andere Medikamente sollen nüchtern mindestens eine Stunde vor Carbo medicinalis „Sanova“ eingenommen werden.
Der Gebrauch von medizinischer Kohle kann die Zuverlässigkeit von oralen Kontrazeptiva („Pille“) reduzieren, wodurch eine zusätzliche Methode der Empfängnisverhütung nach dem Gebrauch von medizinischer Kohle notwendig sein kann.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben, oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.
WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?
Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
Sehr häufig:
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≥ 1/10
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Häufig:
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≥ 1/100, < 1/10
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Gelegentlich:
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≥ 1/1.000, < 1/100
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Selten:
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≥ 1/10.000, < 1/1.000
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Sehr selten:
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Nicht bekannt:
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Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
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Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts:
In seltenen Fällen werden Magen-Darm-Beschwerden, wie Verstopfung und Erbrechen beobachtet.
Da Aktivkohle unverändert wieder ausgeschieden wird, kommt es nach der Einnahme von Carbo medicinalis „Sanova“ – Tabletten zu einer Schwarzverfärbung des Stuhls.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das nationale Meldesystem anzeigen (siehe Details unten). Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Inst. Pharmakovigilanz
Traisengasse 5
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Fax: + 43 (0) 50 555 36207
Website: http://www.basg.gv.at/