AMO Varroxal 85% Ameisensäure-Lösung zum Verdunsten im Bienenstock für Honigbienen

Abbildung AMO Varroxal 85% Ameisensäure-Lösung zum Verdunsten im Bienenstock für Honigbienen
Zulassungsland Österreich
Hersteller Drogerie Resch GesmbH
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 11.07.2014
ATC Code QP53AG01
Abgabestatus Abgabe durch Drogerien oder durch Gewerbetreibende gemäß Gewerbeordnung 1994 mit entsprechender Berechtigung; Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

Zulassungsinhaber

Drogerie Resch GesmbH

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS

AMO Varroxal 85% Ameisensäure-Lösung zum Verdunsten im Bienenstock für Honigbienen

Wirkstoff

  Ameisensäure 98 % (m/m) 857 mg

Sonstige Bestandteile:

Gereinigtes Wasser

ANWENDUNGSGEBIET(E)

Zur Behandlung bei Varroabefall bzw.´Varroose bei Honigbienen (Apis mellifera), hervorgerufen durch Varroa destructor.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Nicht bei Bienenvölkern, die zur Honigernte heranzogen werden, vor Abschluss der letzten Honigernte anwenden.

Nicht anwenden bei Außentemperaturen außerhalb des angegebenen Bereichs (unter 12°C bzw. über 30°C), ausgenommen die Gebrauchsanweisung des Verdunstersystems sieht einen anderen Temperaturbereich vor.

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Wie wird es angewendet?

DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG

Zur Anwendung mit Hilfe einer geeigneten Verdunstungshilfe im Bienenstock.

Dosierung:

Die zur Verdunstung empfohlene Dosis beträgt bei einzargigen Völkern ca. 8 g Ameisensäure pro Volk und Tag und bei zweizargigen Völkern ca. 20 g Ameisensäure pro Volk und Tag. Die tatsächliche tägliche Verdunstungsmenge sowie Dauer der Anwendung richten sich nach den Behandlungsempfehlungen des jeweiligen Verdunsters.

Art und Dauer der Anwendung:

Die Anwendung erfolgt in der Regel zweimal pro Jahr, einmal direkt nach der letzten Honigernte (im Juli/August) und einmal im September, vor Eintritt der Brutpause.

Die Anwendung von AMO Varroxal 85% Ameisensäure-Lösung muss unmittelbar nach dem letzten Abschleudern im Juli bzw. August erfolgen, um den Varroabefall so weit zu reduzieren, dass gesunde, langlebige Winterbienen aufgezogen werden können.

Die Anzahl und Dauer der Behandlungen sind dem Grad des Varroabefalles anzupassen.

Die tatsächliche Behandlungsdauer ergibt sich aus der Verdunstungsmenge pro Tag und der Füllmenge. Die Anwendungsdauer kann reduziert werden, indem der Verdunster vorzeitig entfernt wird („Kurzzeitbehandlung“).

Die Ameisensäure wird mit Hilfe geeigneter Verdunstungshilfen (Dispenser, Verdunster) in die Bienenvölker über einen Zeitraum von einem Tag bis zu mehreren Tagen (max. 14 Tagen bei stark befallenen Völkern) eingebracht. Das Besondere dieser Applikationsform ist die kontinuierliche Verdunstung niedriger Dosen pro Zeiteinheit über einen kürzeren („Kurzzeitbehandlung“) oder längeren Zeitraum („Langzeitbehandlung“).

Im Gegensatz dazu verdunstet bei der „Schwammtuchmethode“ die gesamte aufgebrachte Ameisensäuremenge innerhalb weniger Stunden („Schockbehandlung“), was bei Überdosierung oder hoher Außentemperatur zu massiven Bienen- und Brutschäden sowie zu Königinnenverlusten bzw. zum Vorlagern oder Ausziehen eines Teils der Bienen aus der Beute führen kann.

Die erforderliche Anwendungsmenge, Handhabung sowie Anbringung im Bienenstock ist der Bedienungsanleitung des jeweiligen Verdunsters zu entnehmen. Es muss sichergestellt sein, dass die Ameisensäuremenge für den geplanten Behandlungszeitraum ausreicht und die für eine gute Wirksamkeit erforderliche tägliche Dosis erreicht (siehe Verdunstungsrichtwerte in den Gebrauchsanweisungen der Verdunstersysteme) - aber nicht überschritten - wird, um Bienen- und Brutschäden so weit als möglich zu vermeiden. Die Verdampfungsmenge sollte daher regelmäßig kontrolliert werden.

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Zwei Wochen nach der Behandlung sollten die Völker auf Weiselrichtigkeit und normale Bruttätigkeit kontrolliert werden.

HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG

Das Tierarzneimittel sollte nur im Rahmen eines integrierten Varroa-Bekämpfungprogrammes angewendet werden.

Vor jeder Behandlung wird eine Gemüllediagnose durch Einlage einer Varroa-Windel oder eines Gitterbodens mit Schublade empfohlen, um den Milbenbefallsgrad (=Anzahl Milben/Volk) abschätzen zu können. Die Gemüllediagnose soll während der Behandlung zur Erfolgskontrolle wiederholt werden. Zehn Tage nach dem Behandlungsende soll die Bodeneinlage gesäubert und eine Woche lang der natürliche Restmilbenfall beobachtet werden. Gegebenenfalls ist die Behandlung zu wiederholen.

Findet man im November eine oder mehr Milben pro Tag im Gemülle, ist eine Restentmilbung in der brutfreien Zeit mit einem anderen zugelassenen Mittel unbedingt erforderlich.

Es sollten alle Völker eines Bienenstandes gleichzeitig mit diesem Tierarzneimittel behandelt werden. Dadurch kann eine Reinfestation durch die Varroa-Milben bestmöglich vermieden werden und der Behandlungserfolg hält länger an.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Nach der Anwendung von Ameisensäure kann es zur Beunruhigung der Bienen, zum Vorlagern und zu tolerierbaren Ausfällen an Eiern, offener Brut und schlüpfenden Jungbienen kommen. In sehr seltenen Fällen kann es zu Königinnenverlust kommen. Dies ist meist auf sehr hohe Temperaturen bei der Anwendung, eine Überdosierung, ein ungeeignetes Verdunstersystem für den verwendeten Beutentyp bzw. zu hohe Konzentration der Ameisensäure-Dämpfe

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zurückzuführen. Siehe auch Abschnitt „Überdosierung“.

Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihren Tieren feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Nicht über 25°C lagern.

Das Behältnis im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.

Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Karton angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Haltbarkeit nach dem ersten Öffnen/Anbruch des Behältnisses: 3 Monate

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Weitere Informationen

Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:

Das Tierarzneimittel darf bei Bienenvölkern, die zur Honigernte herangezogen werden, nur nach der letzten Honigernte verwendet werden. Bei Brutablegern (für Völkermehrung) und Bienenvölkern, die im selben Jahr nicht mehr zur Honigernte herangezogen werden, darf die Behandlung mit dem Produkt auch während der Trachtzeit durchgeführt werden.

Alle Völker des Bienenstandes sollten gleichzeitig behandelt werden.

Die Bienenvölker sollten regelmäßig auf das Ausmaß des Befalls durch die Varroa-Milbe (Gemüllediagnose) kontrolliert werden. Das Tierarzneimittel sollte nur im Rahmen eines integrierten Varroa-Bekämpfungsprogramms angewendet werden.

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Die Anwendung erfolgt gemäß den Behandlungsempfehlungen des jeweiligen Verdunsters. Die Beutenart (Zander, Dadant etc.), Wetterverhältnisse während der Behandlung und

verwendeter Verdunster haben Einfluss auf den Behandlungserfolg, sodass die Anweisungen für den jeweiligen Verdunster genau zu befolgen sind.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Die empfohlene Dosierung - in Abhängigkeit vom verwendeten Verdunstertyp und der Umgebungstemperatur - ist genau einzuhalten. Sollte unmittelbar nach Beginn der Anwendung das Bienenvolk aus dem Flugloch quellen, dann ist sofort die Behandlung abzubrechen.

Die Bienenvölker sollten zum Zeitpunkt der Behandlung über ausreichend Nahrungsreserven verfügen, ansonsten ist eine Futtergabe vor der ersten Behandlung empfehlenswert. Während der Behandlung nicht füttern. Nach der Behandlung werden die Völker fertig aufgefüttert und erforderlichenfalls nochmals mit Ameisensäure behandelt.

Während der Behandlung sollten offene Gitterböden geschlossen werden.

Zwei Wochen nach der Behandlung sollten die Völker auf Weiselrichtigkeit und normale Bruttätigkeit kontrolliert werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Die Einnahme bzw. das Verschlucken von AMO Varroxal 85% Ameisensäure-Lösung ist gesundheitsschädlich!

Bei versehentlichem Verschlucken viel Wasser trinken. Danach unverzüglich einen Arzt zu Rate ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzeigen.

Ameisensäure ist ätzend! Im Freien oder gut belüfteten Räumen arbeiten. Dämpfe nicht einatmen!

Bei der Handhabung des Tierarzneimittels sollte der Anwender die übliche Imkerschutzkleidung und zusätzliche Schutzausrüstung - bestehend aus säurefesten Handschuhen, Atemschutzmaske und einer Schutzbrille - tragen. Jeder Haut- und Augenkontakt muss vermieden werden! Freie Hautpartien bedecken.

Genügend Wasser zum Spülen bereithalten oder in der Nähe von fließendem Wasser arbeiten. Bei versehentlichem Haut- oder Augenkontakt ist die betroffene Stelle sofort mit reichlich Wasser zu spülen, ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage vorzuzeigen.

Das Tierarzneimittel darf nicht in die Hände von Kindern kommen!

Unmittelbar nach der Anwendung stets die Hände mit Seife und Wasser waschen. Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Beachten Sie, dass das Tierarzneimittel korrosive Eigenschaften auf korrosionsempfindliche Teile und Geräte der Imkerei aufweist.

Brutperiode:

Eine Anwendung während der Brutperiode ist bei Wirtschaftsvölkern nur nach der letzten Honigernte oder bei Brutablegern bzw. Völkern, die nicht im selben Jahr zur Honiggewinnung herangezogen werden (z. B. Drohnenvölkern für Belegstellenzwecke), zulässig.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen;

Während der Behandlung mit AMO Varroxal 85% Ameisensäure-Lösung dürfen keine anderen akariziden Mittel eingesetzt werden.

Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel):

Die Anwendung höherer als der empfohlenen Dosen bzw. Verdunstungsraten kann zu

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Beunruhigungen der Bienen sowie zu übermäßigem Brutverlust, Mortalität adulter und junger Bienen, Königinnenverlust und/oder Abschwärmen führen.

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Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 11.07.2014
ATC Code QP53AG01
Abgabestatus Abgabe durch Drogerien oder durch Gewerbetreibende gemäß Gewerbeordnung 1994 mit entsprechender Berechtigung; Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden