Grundlagen
Bei Masern handelt es sich um eine höchst ansteckende und weltweit verbreitete Viruserkrankung. Charakteristische Symptome für Masern sind Hautausschlag, hohes Fieber und Beschwerden der oberen Luftwege. Zusätzlich ist das Auftreten von schweren Komplikationen wie beispielsweise einer Lungenentzündung (Pneumonie) oder Hirnentzündung (Enzephalitis) möglich. Nach überstandener Infektion besteht bei den Betroffenen zumeist eine lebenslange Immunität vor erneuten Masernausbrüchen.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass es sich bei Masern um eine harmlose Kinderkrankheit handle, handelt es sich vielmehr um eine schwere, komplikationsreiche Erkrankung, die besonders in wirtschaftlich benachteiligten Regionen wie Afrika und Asien hohe Opferzahlen fordert. Schätzungen zufolge sterben in den Entwicklungsländern pro Jahr zirka eine Million Kinder an Masern – durch eine Masernschutzimpfung könnten diese Leben leicht gerettet werden.
In den Industrienationen konnte die Anzahl der Masern-Erkrankungen durch die Einführung einer Impfung stark reduziert werden. Es treten jedoch regelmäßig lokale Masernepidemien auf, da der Impfschutz heutzutage oftmals vernachlässigt wird.
Masern zählt in Österreich zu den meldepflichtigen Krankheiten. Das bedeutet, dass bereits jeder Krankheitsverdacht, sowie die Erkrankung und der Tod an Masern an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden muss.