Grundlagen
Als Akustikusneurinom bezeichnet man einen seltenen, gutartigen Tumor des Nervus vestibulocochlearis. Der Nervus vestibulocochlearis ist der 8. von insgesamt 12 Hirnnerven und übermittelt Signale für den Gehör- und Gleichgewichtssinn. Das Akustikusneurinom entsteht meist aus Schwann-Zellen des vestibulären Anteils des Nervus vestibulocochlearis, weshalb die medizinische Bezeichnung für den Tumor auch Vestibularisschwannom lautet.
Der 8. Hirnnerv: Nervus vestibulocochlearis
Das Vestibularisschwannom bildet sich aus unkontrolliert wachsenden Schwannschen Zellen der Nervenhülle des Nervus vestibulocochlearis. Der Nerv ist ein sogenannter Zwillingsnerv, das heißt er hat zwei unterschiedliche Anteile. Ein Anteil (Hörnerv, Nervus cochlearis) ist für den Hörsinn zuständig, der andere Anteil (Gleichgewichtsnerv, Nervus vestibularis) ist hingegen für den Gleichgewichtssinn wichtig. Beide Nerven treten nah aneinander liegend im Hirnstamm aus und verlaufen über den Kleinhirnbrückenwinkel zum Innenohr. Da sich das Akustikusneurinom zumeist aus den Schwannschen Zellen des Nervus vestibularis bildet, kann der Tumor entweder seitlich am Nervus vestibularis wachsen oder die beiden Nervenanteile des gemischten Nerven sozusagen auftrennen. Die Art des Tumorwachstums hat einen entscheidenden Einfluss auf die Art der Therapie und die Prognose.
Langsames Wachstum im Kleinhirnbrückenwinkel
Der Tumor wächst im inneren Gehörgang und dehnt sich von da aus oft langsam in den Kleinhirnbrückenwinkel aus. Dadurch ist der Tumor auch unter der Bezeichnung Kleinhirnbrückenwinkeltumor bekannt. Liegt der Tumor noch im knöchernen Gehörgang, wird seine Lage auch als „intrameatal” bezeichnet. Wächst der Tumor in den Kleinhirnbrückenwinkel – einem Raum rechts und links vom Hirnstamm – wird seine Lage auch als „extrameatal” bezeichnet. Durch dieses ausdehnende Wachstum kommt es in den meisten Fällen zu einem zunehmenden Druck auf den Nervus vestibularis und den Nervus cochlearis. Im Verlauf der Erkrankung können auch der Nervus trigeminus (5. Hirnnerv) und der Nervus facialis (7. Hirnnerv) mitbetroffen sein. Symptome, die im Zuge eines Akustikusneurinoms auftreten können sind, etwa eine einseitige Hörminderung, Schwindel, Tinnitus und eine Lähmung des Nervus facialis. Zudem können auch weitere Hirnnerven und der Hirnstamm in seiner Funktion beeinträchtigt werden.